Zur Zeit geht es mal wieder heiß her im Internet. Dauernd werden Leute, die sich im Internet zumeist berechtigt kritisch gegen über televisionäre Personen äußern, von Anwälten böse angeschrieben oder von den entsprechenden Personen direkt zur Entfernung der Kritik aufgefordert. Zuletzt ist dies bei Lars Golenia, dem Kopf hinter der Seite fern-gesehen.com passiert, als er sich in seinem letzten Beitrag über die RTL-Sendung „Die Außreißer“ mit Thomas Sonnenburg ausgelassen hatte. Dieser schrieb ihn darauf prompt an und veranlasste ihn das Video offline zu stellen.
Obwohl an dieser Sendung teilweise zurecht Kritik geübt werden sollte, kam Herr Golenia dem nach. Erst Recht, da ein Kollege von ihm, Holger Kreymeyer, der allmonatlich auf fernsehkritik.tv gegen die Dummheit des Fernsehens inklusive 9 Live-Abzock-TV wettert, bereits hinreichend Erfahrung mit Anwälten und Gerichtskosten hat. Es scheint als gelte das Gesetz: Eine eigene Meinung dürft ihr haben, aber wehe, ihr vertretet sie öffentlich!
Kritik ist ein hartes Geschäft und wer darin unabhängig und damit glaubhaft bleiben will, muss damit rechnen, das ein oder andere Mal vor Gericht gezogen zu werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und sollte es auch nicht sein, soviel ist klar, aber es sollte doch die Möglichkeit geben, auch abseits von Fernsehen doch noch möglich sein, Kritik zu äußern. Erst Recht, da das Fernsehen ebenso befangen ist, und zwar von den Quoten. Die Privaten sind abhängig von der Werbung, während die Öffentlich-Rechtlichen der Politik die Stiefel lecken müssen. Folge ist eine Programmzensur, die ihresgleichen sucht und zurecht angeprangert werden muss! Daher geht ein großes Dankeschön an Leute wie Holger Kreymeyer und Lars Golenia.
Ein Dank geht auch an Ara von weeplay.de, der mich auf das Thema aufmerksam machte und sich in seinem Blog bereits entsprechend äußerte.
Hiermit möchte ich sie offiziell dazu auffordern, diesen Eintrag, dessen Inhalt offenbar zum mutwilligen Rufmord aufruft und diesen offen unterstützt, umgehend aus ihrem Blog zu entfernen. Andernfalls müssen sie mit einer gerichtlichen Klage rechnen. Ich weise sie darauf hin, dass diese Aufforderung Rechtsgültig ist und ohne Aufschub ausgeführt werden muss, da andernfalls Geldbußen bis zu 50 Tagessätzen drohen.
http://dokuwahn.wordpress.com/
Jupp, habe ich auch mitgekriegt, denn ich habe zufällig zwei Wochen vorher fernsehkritik.tv entdeckt und das mit der Klage ebenfalls mitgekriegt.
Ich finde es schlimm, dass man nicht seine Meinung sagen darf… zumidestens öffentlich…